5 Sa 2043/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-03-17, 5 Sa 2043/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-03-17, 5 Sa 2043/04
5 Sa 2043/04Arbeitsgericht17.03.2005
Regest
1. Nach Nr. 3 SR 2 L I BAT ist § 15 BAT auf das Arbeitsverhältnis von Lehrern nicht anwendbar. 2. Das beklagte Land (NRW) ist deshalb auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Schulfinanzgesetz NRW berechtigt, bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrer auch die Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer entsprechend anzupassen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 2043/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-17
Aktenzeichen: 5 Sa 2043/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0317.5SA2043.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 15 BAT, Nr. 3 SR 2 L I BAT; § 5 Schulfinanzgesetz NRW
Leitsätze
-
Nach Nr. 3 SR 2 L I BAT ist § 15 BAT auf das Arbeitsverhältnis von Lehrern nicht anwendbar.
-
Das beklagte Land (NRW) ist deshalb auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Schulfinanzgesetz NRW berechtigt, bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrer auch die Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer entsprechend anzupassen.
Tenor
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Krefeld vom 06.12.2004 - 5 Ca 2898/04 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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