Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-05-17, 6 Sa 1698/03

6 Sa 1698/03Arbeitsgericht17.05.2005

Regest

Der Widerruf einer Funktionszulage eines Flugbegleiters (Coachzulage) auf Grund einer Betriebsvereinbarung ist bis zur Höhe von 25 % des Gesamtverdienstes zulässig (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21.01.2005 - 12 Sa 37/04 -).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1698/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-17

Aktenzeichen: 6 Sa 1698/03

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0517.6SA1698.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 77 Abs. 1 u. 4 BetrVG, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB

Leitsätze

Der Widerruf einer Funktionszulage eines Flugbegleiters (Coachzulage) auf Grund einer Betriebsvereinbarung ist bis zur Höhe von 25 % des Gesamtverdienstes zulässig (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21.01.2005 - 12 Sa 37/04 -).

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.09.2003
  • 2 Ca 2545/03 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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