12 Sa 352/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-01, 12 Sa 352/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-01, 12 Sa 352/05
12 Sa 352/05Arbeitsgericht01.06.2005
Regest
Ein für die "Beschäftigungsverfügung" erforderlicher Verfügungsgrund ergibt sich nicht schon daraus, dass andernfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf erlischt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 352/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 12 Sa 352/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0601.12SA352.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 935, § 940 ZPO
Leitsätze
Ein für die "Beschäftigungsverfügung" erforderlicher Verfügungsgrund ergibt sich nicht schon daraus, dass andernfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf erlischt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 03.02.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.
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