9 Sa 424/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 9 Sa 424/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 9 Sa 424/05
9 Sa 424/05Arbeitsgericht17.06.2005
Regest
Es besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen nach §2 Nr. 6 Absatz 2 TV 13. ME, wenn die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis fortsetzen, nachdem der Arbeitnehmer die Altersgrenze erreicht hat, und der Arbeitnehmer erst in einem nachfolgenden Kalenderjahr aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheidet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 424/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-17
Aktenzeichen: 9 Sa 424/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0617.9SA424.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (TV 13. ME)
Leitsätze
Es besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen nach §2 Nr. 6 Absatz 2 TV 13. ME, wenn die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis fortsetzen, nachdem der Arbeitnehmer die Altersgrenze erreicht hat, und der Arbeitnehmer erst in einem nachfolgenden Kalenderjahr aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheidet.
Tenor
Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.02.2005
- 6 Ca 5299/04 - wird abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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