17 Ta 339/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-24, 17 Ta 339/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-24, 17 Ta 339/05
17 Ta 339/05Arbeitsgericht24.06.2005
Regest
1. Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet. 2. Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Ta 339/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-24
Aktenzeichen: 17 Ta 339/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0624.17TA339.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: ./.
Leitsätze
-
Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet.
-
Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss
des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.01.2005 – unter Zurück-
weisung der Beschwerde im Übrigen – teilweise abgeändert und
der Streitwert des Prozessvergleichs vom 21.01.2005 anderwei-
tig auf 70.356,26 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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