12 TaBV 23/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-23, 12 TaBV 23/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-23, 12 TaBV 23/05
12 TaBV 23/05Arbeitsgericht23.08.2005
Regest
Zur Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02 und 5 (13) TaBV 49/02; Abweichung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 23/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-23
Aktenzeichen: 12 TaBV 23/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0823.12TABV23.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 40 BetrVG
Leitsätze
Zur Erforderlichkeit eines PC für die Betriebsratsarbeit (Anschluss an LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.11.2002, 5 (10) TaBV 46/02 und 5 (13) TaBV 49/02; Abweichung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2004, 8 (9) TaBV 53/04).
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Essen vom 11.05.2005 wird dem Arbeitgeber aufgegeben, dem Betriebsrat einen handelsüblichen PC nebst Monitor, Tastatur, Maus, Drucker sowie einem Betriebssystem und der Software Word und Excel zur Verfügung zu stellen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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