Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-24, 4 TaBV 28/05

4 TaBV 28/05Arbeitsgericht24.08.2005

Regest

Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob er eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Zahlung eines Sterbegeldes kündigt, weil er in Zukunft keine Leistungen zur Finanzierung des Sterbegeldes erbringen will.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 28/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-24

Aktenzeichen: 4 TaBV 28/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0824.4TABV28.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 87 I Nr. 8 und 10 BetrVG

Leitsätze

Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob er eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Zahlung eines Sterbegeldes kündigt, weil er in Zukunft keine Leistungen zur Finanzierung des Sterbegeldes erbringen will.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.04.2005 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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