4 TaBV 28/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-24, 4 TaBV 28/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-24, 4 TaBV 28/05
4 TaBV 28/05Arbeitsgericht24.08.2005
Regest
Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob er eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Zahlung eines Sterbegeldes kündigt, weil er in Zukunft keine Leistungen zur Finanzierung des Sterbegeldes erbringen will.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 28/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-24
Aktenzeichen: 4 TaBV 28/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0824.4TABV28.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 87 I Nr. 8 und 10 BetrVG
Leitsätze
Der Arbeitgeber kann mitbestimmungsfrei darüber entscheiden, ob er eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Zahlung eines Sterbegeldes kündigt, weil er in Zukunft keine Leistungen zur Finanzierung des Sterbegeldes erbringen will.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.04.2005 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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