Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-11-07, 14 Sa 370/05

14 Sa 370/05Arbeitsgericht07.11.2005

Regest

1. Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich nicht gehindert, eine aufgrund eines Firmentarifvertrages bestehende ordentliche Unkündbarkeit im Falle einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens einzuschränken, um diesem erforderliche Strukturmaßnahmen zur Überwindung der Krise zu ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn bisher keine Ausnahmevorschrift über die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bestand. 2. Dem Arbeitgeber, der im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C 188/03- Junk zumindest Vertrauensschutz zu gewähren.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 370/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-07

Aktenzeichen: 14 Sa 370/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1107.14SA370.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 53 Abs. 3 BAT, § 1 Abs. 5 KSchG, §§ 17 ff. KSchG, Richtlinie 98/59 EG

Leitsätze

  1. Die Tarifvertragsparteien sind grundsätzlich nicht gehindert, eine aufgrund eines Firmentarifvertrages bestehende ordentliche Unkündbarkeit im Falle einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens einzuschränken, um diesem erforderliche Strukturmaßnahmen zur Überwindung der Krise zu ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn bisher keine Ausnahmevorschrift über die Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bestand.

  2. Dem Arbeitgeber, der im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 KSchG keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist für den Zeitraum bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 - Rs C 188/03- Junk zumindest Vertrauensschutz zu gewähren.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 13.01.2005 1 Ca 4192/04 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.