12 Sa 1210/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 12 Sa 1210/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 12 Sa 1210/05
12 Sa 1210/05Arbeitsgericht30.11.2005
Regest
Der in einer vor dem 01.01.2002 formularmäßig getroffenen Vereinbarung enthaltene Vorbehalt, dass eine Leistung freiwillig und widerruflich erfolge, ist nicht wegen "Widersprüchlichkeit" unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1210/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 12 Sa 1210/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1130.12SA1210.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 305 c, § 315, § 611 BGB
Leitsätze
Der in einer vor dem 01.01.2002 formularmäßig getroffenen Vereinbarung enthaltene Vorbehalt, dass eine Leistung freiwillig und widerruflich erfolge, ist nicht wegen "Widersprüchlichkeit" unwirksam.
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.07.2005 teilweise abgeändert und die Klage in Höhe von 395,84 brutto abgewiesen; insoweit wird das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts vom 09.05.2005 aufgehoben.
Die Kosten erster Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte, die die Kosten ihrer Säumnis am 09.05.2005 zu tragen hat, zu 1/3.
Die Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger zu 2/13 und die Beklagte zu 11/13.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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