12 TaBV 60/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 12 TaBV 60/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 12 TaBV 60/05
12 TaBV 60/05Arbeitsgericht14.12.2005
Regest
Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu, Betriebsänderungen bis zum Abschluss von Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 60/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 12 TaBV 60/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:1214.12TABV60.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 111 BetrVG, § 85 Abs. 2 ArbGG
Leitsätze
Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu, Betriebsänderungen bis zum Abschluss von Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 01.09.2005 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel zulässig.
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