6 Ta 233/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 6 Ta 233/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 6 Ta 233/06
6 Ta 233/06Arbeitsgericht04.05.2006
Regest
Bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte kann eine Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG in Betracht kommen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 233/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 6 Ta 233/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0504.6TA233.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 33 Abs. 1 RVG; § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 87 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze
Bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte kann eine Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG in Betracht kommen.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte T. u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.03.2006 wird zurückgewiesen.
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