Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 6 Ta 233/06

6 Ta 233/06Arbeitsgericht04.05.2006

Regest

Bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte kann eine Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG in Betracht kommen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 233/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 6 Ta 233/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0504.6TA233.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 33 Abs. 1 RVG; § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 87 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

Bei hartnäckigen Verstößen gegen Mitbestimmungsrechte kann eine Erhöhung der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren gem. § 33 Abs. 1 RVG in Betracht kommen.

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte T. u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.03.2006 wird zurückgewiesen.

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