Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-06-14, 3 Ta 306/06

3 Ta 306/06Arbeitsgericht14.06.2006

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 306/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-14

Aktenzeichen: 3 Ta 306/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0614.3TA306.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.05.2006 abgeändert.

Dem Kläger wird auch für die Klageerweiterungsanträge mit Schriftsatz vom 02.03.2006 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L., T. bewilligt.

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