14 Sa 334/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-07-17, 14 Sa 334/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-07-17, 14 Sa 334/06
14 Sa 334/06Arbeitsgericht17.07.2006
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 334/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-17
Aktenzeichen: 14 Sa 334/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0717.14SA334.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.01.2006 – 5 Ca 5956/05 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, wobei der Tenor in der Hauptsache wie folgt neu gefasst wird.
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die außerordentlichen Kündigungen der Beklagten zu 1) vom 08.08. und 12.08.2005 noch durch die ordentlichen Kündigungen der Beklagten zu 1) vom 12.08. und 16.08.2005 aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Empfangsmitarbeiter weiterzubeschäftigen.
3.Die Beklagten zu 2) bis 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.005,60 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.879,60 € seit dem 01.09.2005, aus weiteren 2.563,-- € seit dem 01.10.2005 und aus weiteren 2.563,-- € seit dem 01.11.2005.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
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