Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-08-30, 12 TaBV 51/06

12 TaBV 51/06Arbeitsgericht30.08.2006

Regest

Die Abstellung von Arbeitnehmern zu sogenannten "Workshops" stellt keine nach § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (Einzelfallentscheidung).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 51/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-30

Aktenzeichen: 12 TaBV 51/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0830.12TABV51.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 95 Abs. 3, § 99 BetrVG

Leitsätze

Die Abstellung von Arbeitnehmern zu sogenannten "Workshops" stellt keine nach § 99 Abs. 1, § 95 Abs. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung dar (Einzelfallentscheidung).

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 05.04.2006 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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