Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-10-18, 6 Ta 551/06

6 Ta 551/06Arbeitsgericht18.10.2006

Regest

1. Ein unechter Hilfsantrag (hier auf Erteilung eines Zeugnisses) bleibt bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt. 2. Dies gilt nicht, wenn eine Entscheidung ... ergeht oder eine vergleichsweise Regelung getroffen wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 551/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-10-18

Aktenzeichen: 6 Ta 551/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1018.6TA551.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 42 Abs. 4 GKG; § 45 Abs. 1 Satz 2 i. V. auf § 45 Abs. 4 GKG

Leitsätze

  1. Ein unechter Hilfsantrag (hier auf Erteilung eines Zeugnisses) bleibt bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt.

  2. Dies gilt nicht, wenn eine Entscheidung ... ergeht oder eine vergleichsweise Regelung getroffen wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte S. u. a. vom 05.10.2006 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.09.2006 teilweise abgeändert und der Verfahrensstreitwert anderweitig auf 23.333,33 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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