Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-18, 5 (8) Sa 1023/06

5 (8) Sa 1023/06Arbeitsgericht18.01.2007

Regest

1) Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, stellen einfache Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO dar. 2) Ein Aussonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO kann ausnahmsweise angenommen werden, wenn Abfindungsansprüche bestehen, die einem Sondervermögen zuzuordnen sind, das separiert von der Insolvenzmasse verwaltet wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 (8) Sa 1023/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: 5 (8) Sa 1023/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0118.5.8SA1023.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 35, 38, 47 InsO

Leitsätze

  1. Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, stellen einfache Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO dar.

  2. Ein Aussonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO kann ausnahmsweise angenommen werden, wenn Abfindungsansprüche bestehen, die einem Sondervermögen zuzuordnen sind, das separiert von der Insolvenzmasse verwaltet wird.

Tenor

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Wesel vom 01.08.2006 - 1 Ca 1051/06 -

teilweise abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2)Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3)Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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