17 TaBV 109/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-26, 17 TaBV 109/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-26, 17 TaBV 109/06
17 TaBV 109/06Arbeitsgericht26.01.2007
Regest
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 TaBV 109/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-26
Aktenzeichen: 17 TaBV 109/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0126.17TABV109.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; § 14 AÜG
Leitsätze
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.
Tenor
I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss
des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 12.09.2006 Az.: 7 BV
53/06 wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.