Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-20, 12 Sa 306/07

12 Sa 306/07Arbeitsgericht20.03.2007

Regest

Auf das "Rückwirkungsverbot" kann sich nicht berufen, wer im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Rechtslage während des Rückwirkungszeitraums weder Dispositionen eingegangen ist noch solche unterlassen hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 306/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 12 Sa 306/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0320.12SA306.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 v. 15.12.2003, § 63 EStG, § 29 B Abs. 3 BAT

Leitsätze

Auf das "Rückwirkungsverbot" kann sich nicht berufen, wer im Vertrauen auf den Bestand der bisherigen Rechtslage während des Rückwirkungszeitraums weder Dispositionen eingegangen ist noch solche unterlassen hat.

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 25.05.2004 wird die Klage hinsichtlich des Klageantrags zu 7) abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/11 und die Beklagte zu 10/11.

Die Revision wird hinsichtlich der Abweisung des Klageantrages zu 7) zugelassen. Im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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