9 Sa 598/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-07-06, 9 Sa 598/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-07-06, 9 Sa 598/07
9 Sa 598/07Arbeitsgericht06.07.2007
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 598/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-06
Aktenzeichen: 9 Sa 598/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0706.9SA598.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.03.2007 - 14 Ca 5367/06 - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht das Teil-Versäumnisurteil vom 19.10.2006 in Ziffern 1) mit folgender Maßgabe aufrechterhalten hat: Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien seit dem 03.08.2006 ein Arbeitsverhältnis besteht, soweit das Arbeitsgericht das Teil-Versäumnisurteil vom 19.10.2006 in Ziffern 2) und 3) aufrechterhalten hat und soweit das Arbeitsgericht die Beklagte verurteilt hat, dem Kläger die Anmeldebescheinigung zur Sozialversicherung ab dem 03.08.2006 auszuhändigen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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