Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-15, 4 Sa 884/07

4 Sa 884/07Arbeitsgericht15.08.2007

Regest

Eine Ausgleichsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung, wonach mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrundes, seien sie bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt sind, erfasst nicht den Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus einem Arbeitgeberdarlehen, welches in einem selbständigen Darlehensvertrag im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis gewährt wurde.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 884/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 4 Sa 884/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0815.4SA884.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 607 BGB

Leitsätze

Eine Ausgleichsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung, wonach mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrundes, seien sie bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt sind, erfasst nicht den Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus einem Arbeitgeberdarlehen, welches in einem selbständigen Darlehensvertrag im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis gewährt wurde.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.03.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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