4 Sa 884/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-15, 4 Sa 884/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-15, 4 Sa 884/07
4 Sa 884/07Arbeitsgericht15.08.2007
Regest
Eine Ausgleichsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung, wonach mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrundes, seien sie bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt sind, erfasst nicht den Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus einem Arbeitgeberdarlehen, welches in einem selbständigen Darlehensvertrag im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis gewährt wurde.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 884/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-15
Aktenzeichen: 4 Sa 884/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0815.4SA884.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 607 BGB
Leitsätze
Eine Ausgleichsklausel in einer Abwicklungsvereinbarung, wonach mit der Erfüllung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrundes, seien sie bekannt oder unbekannt abgegolten und erledigt sind, erfasst nicht den Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus einem Arbeitgeberdarlehen, welches in einem selbständigen Darlehensvertrag im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis gewährt wurde.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.03.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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