Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-16, 15 Sa 630/07

15 Sa 630/07Arbeitsgericht16.08.2007

Regest

Eine tarifliche Regelung kann durch eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung nicht nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB verdrängt werden (Ablehnung der sog. "Über-Kreuz-Ablösung").

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 630/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-16

Aktenzeichen: 15 Sa 630/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0816.15SA630.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 613 a Abs. 1 S. 3 BGB

Leitsätze

Eine tarifliche Regelung kann durch eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung nicht nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB verdrängt werden (Ablehnung der sog. "Über-Kreuz-Ablösung").

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.02.2007 - 15 Ca 6612/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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