15 Sa 630/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-16, 15 Sa 630/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-16, 15 Sa 630/07
15 Sa 630/07Arbeitsgericht16.08.2007
Regest
Eine tarifliche Regelung kann durch eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung nicht nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB verdrängt werden (Ablehnung der sog. "Über-Kreuz-Ablösung").
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 630/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-16
Aktenzeichen: 15 Sa 630/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0816.15SA630.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 1 S. 3 BGB
Leitsätze
Eine tarifliche Regelung kann durch eine betriebsverfassungsrechtliche Regelung nicht nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB verdrängt werden (Ablehnung der sog. "Über-Kreuz-Ablösung").
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.02.2007 - 15 Ca 6612/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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