Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-22, 4 Sa 1097/07

4 Sa 1097/07Arbeitsgericht22.08.2007

Regest

Die "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG bestimmt sich auch bei einem konzernabhängigen Unternehmen ausschließlich nach der wirtschaftlichen Lage dieses als Arbeitgeber verpflichteten Unternehmens und nicht nach der wirtschaftlichen Lage des gesamten Konzerns.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1097/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-22

Aktenzeichen: 4 Sa 1097/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0822.4SA1097.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 16 BetrAVG, § 17 III BetrAVG

Leitsätze

Die "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" im Sinne des § 16 Abs. 1 BetrAVG bestimmt sich auch bei einem konzernabhängigen Unternehmen ausschließlich nach der wirtschaftlichen Lage dieses als Arbeitgeber verpflichteten Unternehmens und nicht nach der wirtschaftlichen Lage des gesamten Konzerns.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 28.03.2007 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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