17 Sa 864/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-27, 17 Sa 864/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-27, 17 Sa 864/07
17 Sa 864/07Arbeitsgericht27.08.2007
Regest
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 864/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-27
Aktenzeichen: 17 Sa 864/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0827.17SA864.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: §§ 9 Nr. 1, 10 AÜG
Leitsätze
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Essen vom 05.12.2006 - 7 Ca 2472/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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