Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-08-27, 17 Sa 864/07

17 Sa 864/07Arbeitsgericht27.08.2007

Regest

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 864/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-27

Aktenzeichen: 17 Sa 864/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0827.17SA864.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: §§ 9 Nr. 1, 10 AÜG

Leitsätze

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt und kommt es dabei nur gelegentlich unter Abweichung vom normalen Tagesablauf zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Werkbestellers, so führt dies nicht zur Annahme einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Essen vom 05.12.2006 - 7 Ca 2472/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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