Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-17, 12 Sa 1241/07

12 Sa 1241/07Arbeitsgericht17.10.2007

Regest

Der in das Vergütungssystem des TVöD als Berechnungsfaktor in das Vergleichsentgelt eingeflossene Ortszuschlag stellt nicht i.S.v. Anlage 1 Abs. 5 h AVR-Caritas eine dem Ortszuschlag "entsprechende Leistung wesentlich gleichen Inhalts" dar (wie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2007, 17 Sa 58/06, n.v.).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1241/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-17

Aktenzeichen: 12 Sa 1241/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1017.12SA1241.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Anlage 1 V AVR-Caritas

Leitsätze

Der in das Vergütungssystem des TVöD als Berechnungsfaktor in das Vergleichsentgelt eingeflossene Ortszuschlag stellt nicht i.S.v. Anlage 1 Abs. 5 h AVR-Caritas eine dem Ortszuschlag "entsprechende Leistung wesentlich gleichen Inhalts" dar (wie LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2007, 17 Sa 58/06, n.v.).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.06.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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