11 TaBV 68/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-18, 11 TaBV 68/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-18, 11 TaBV 68/07
11 TaBV 68/07Arbeitsgericht18.10.2007
Regest
Die gemäß § 29 Satz 1 WODrittelbG für die Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat einzureichenden Wahlvorschläge sowie die Einverständniserklärungen und die dazu gehörigen Stützunterschriften müssen dem Schriftformerfordernis des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 68/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-18
Aktenzeichen: 11 TaBV 68/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1018.11TABV68.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: WODrittelbG § 29 Satz 1; BGB § 126 Abs. 1
Leitsätze
Die gemäß § 29 Satz 1 WODrittelbG für die Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat einzureichenden Wahlvorschläge sowie die Einverständniserklärungen und die dazu gehörigen Stützunterschriften müssen dem Schriftformerfordernis des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen.
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 05.06.2007 - 5 BV 8/07 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.