Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 3 Ta 93/08

3 Ta 93/08Arbeitsgericht18.03.2008

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 93/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-18

Aktenzeichen: 3 Ta 93/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0318.3TA93.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.04.2007 abgeändert.

Die Klägerin wird mit monatlichen Raten von 30,-- € an den Kosten des Verfahrens beteiligt.

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