12 Sa 2180/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2180/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2180/07
12 Sa 2180/07Arbeitsgericht16.04.2008
Regest
Zur Frage der Wirksamkeit einer Bonusregelung, die zur Auszahlungsvoraussetzung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Ende des Geschäftsjahres erhebt, in dem Fall, dass der Mitarbeiter vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres verstirbt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 2180/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: 12 Sa 2180/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0416.12SA2180.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 157, 307, 315, 316, 611, 1922 BGB
Leitsätze
Zur Frage der Wirksamkeit einer Bonusregelung, die zur Auszahlungsvoraussetzung ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu Ende des Geschäftsjahres erhebt, in dem Fall, dass der Mitarbeiter vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres verstirbt.
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.09.2007 wird der Tenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe des Erfolgsbonusses des verstorbenen Mitarbeiters I. N., letzte Wohnanschrift C. Straße 237 a, L., für das Geschäftsjahr 2005 zu erteilen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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