12 Sa 2237/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2237/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2237/07
12 Sa 2237/07Arbeitsgericht16.04.2008
Regest
1. Die Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum (AiP) gehört nicht zu den "Vorzeiten ärztlicher Tätigkeiten" i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ä. 2. Zur Billigkeitskontrolle der Entscheidung des Arbeitgebers, zur Kostenvermeidung die AiP-Zeit generell nicht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ä zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 2237/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: 12 Sa 2237/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0416.12SA2237.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä)
Leitsätze
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Die Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum (AiP) gehört nicht zu den "Vorzeiten ärztlicher Tätigkeiten" i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ä.
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Zur Billigkeitskontrolle der Entscheidung des Arbeitgebers, zur Kostenvermeidung die AiP-Zeit generell nicht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ä zu berücksichtigen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 23.11.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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