Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 12 Sa 2237/07

12 Sa 2237/07Arbeitsgericht16.04.2008

Regest

1. Die Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum (AiP) gehört nicht zu den "Vorzeiten ärztlicher Tätigkeiten" i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ä. 2. Zur Billigkeitskontrolle der Entscheidung des Arbeitgebers, zur Kostenvermeidung die AiP-Zeit generell nicht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ä zu berücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 2237/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-16

Aktenzeichen: 12 Sa 2237/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0416.12SA2237.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä)

Leitsätze

  1. Die Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum (AiP) gehört nicht zu den "Vorzeiten ärztlicher Tätigkeiten" i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 TV-Ä.

  2. Zur Billigkeitskontrolle der Entscheidung des Arbeitgebers, zur Kostenvermeidung die AiP-Zeit generell nicht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 TV-Ä zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 23.11.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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