12 Sa 1102/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-12, 12 Sa 1102/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-12, 12 Sa 1102/08
12 Sa 1102/08Arbeitsgericht12.11.2008
Regest
Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1102/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-12
Aktenzeichen: 12 Sa 1102/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1112.12SA1102.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 33 GG, §§ 5, 11, 15, 22 AGG, § 8 LGG NRW
Leitsätze
Weist der öffentliche Arbeitgeber in einer ansonsten geschlechtsneutral gehaltenen Ausschreibung darauf hin, dass "ein besonderes Interesse an Bewerbungen von Frauen bestehe", werden hierdurch männliche Stellenbewerber nicht i.S.d. AGG unzulässig benachteiligt, wenn in der für die Stelle maßgeblichen Vergleichsgruppe Frauen unterrepräsentiert sind.
Tenor
Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.06.2008 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
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