Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-17, 17 Sa 886/08

17 Sa 886/08Arbeitsgericht17.11.2008

Regest

Die qualifizierte Öffnungsklausel in Ziffer 276 Nr. 3 Anhang 5 zum MTV ermächtigt den Arbeitgeber nicht, in betriebsratslosen Betrieben die Jahressonderzahlung ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien zu reduzieren.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 886/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-17

Aktenzeichen: 17 Sa 886/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1117.17SA886.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: Ziffer 276 (qualifizierte Öffnungsklausel) Anhang 5 zum MTV Feuerfest-/Säureschutzindustrie i.d.F. vom 01.04.2004

Leitsätze

Die qualifizierte Öffnungsklausel in Ziffer 276 Nr. 3 Anhang 5 zum MTV ermächtigt den Arbeitgeber nicht, in betriebsratslosen Betrieben die Jahressonderzahlung ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien zu reduzieren.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.05.2008 - 14 Ca 711/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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