17 Sa 886/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-17, 17 Sa 886/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-17, 17 Sa 886/08
17 Sa 886/08Arbeitsgericht17.11.2008
Regest
Die qualifizierte Öffnungsklausel in Ziffer 276 Nr. 3 Anhang 5 zum MTV ermächtigt den Arbeitgeber nicht, in betriebsratslosen Betrieben die Jahressonderzahlung ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien zu reduzieren.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 886/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-17
Aktenzeichen: 17 Sa 886/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1117.17SA886.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: Ziffer 276 (qualifizierte Öffnungsklausel) Anhang 5 zum MTV Feuerfest-/Säureschutzindustrie i.d.F. vom 01.04.2004
Leitsätze
Die qualifizierte Öffnungsklausel in Ziffer 276 Nr. 3 Anhang 5 zum MTV ermächtigt den Arbeitgeber nicht, in betriebsratslosen Betrieben die Jahressonderzahlung ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien zu reduzieren.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.05.2008 - 14 Ca 711/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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