11 SaGa 23/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-20, 11 SaGa 23/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-20, 11 SaGa 23/08
11 SaGa 23/08Arbeitsgericht20.11.2008
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 SaGa 23/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-20
Aktenzeichen: 11 SaGa 23/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1120.11SAGA23.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 25.07.2008 - 2 Ga 19/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsbeklagte wird verurteilt, den Verfügungskläger an dem vom Verfügungsbeklagten organisierten und durchgeführten Trainingsbetrieb der 1. Mannschaft unter der Leitung qualifizierter Fachkräfte bis zur Verkündung eines Urteils über den Feststellungsantrag des Verfügungsklägers zu 1) (Fortdauer des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien bis zum 30.09.2009) in dem beim Arbeitsgericht Krefeld anhängigen Rechtsstreit gleichen Rubrums - 2 Ca 1751/08 - teilnehmen zu lassen. Im Übrigen wird der Antrag des Verfügungsklägers zurückgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Verfügungsbeklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Verfügungskläger zu 2/3 und der Verfügungsbeklagte zu 1/3.
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