Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-05, 9 Sa 1008/08

9 Sa 1008/08Arbeitsgericht05.12.2008

Regest

Eine Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft erfüllt nur dann die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe 8 Fallgruppe 9 a Anlage 2 AVR, wenn sie eine Fachausbildung zur Hauswirtschafterin abgeschlossen hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1008/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-05

Aktenzeichen: 9 Sa 1008/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1205.9SA1008.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

Leitsätze

Eine Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft erfüllt nur dann die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe 8 Fallgruppe 9 a Anlage 2 AVR, wenn sie eine Fachausbildung zur Hauswirtschafterin abgeschlossen hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.05.2008 - 2 Ca 2367/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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