9 Sa 1008/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-05, 9 Sa 1008/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-05, 9 Sa 1008/08
9 Sa 1008/08Arbeitsgericht05.12.2008
Regest
Eine Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft erfüllt nur dann die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe 8 Fallgruppe 9 a Anlage 2 AVR, wenn sie eine Fachausbildung zur Hauswirtschafterin abgeschlossen hat.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1008/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-05
Aktenzeichen: 9 Sa 1008/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1205.9SA1008.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Leitsätze
Eine Mitarbeiterin in der Hauswirtschaft erfüllt nur dann die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe 8 Fallgruppe 9 a Anlage 2 AVR, wenn sie eine Fachausbildung zur Hauswirtschafterin abgeschlossen hat.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.05.2008 - 2 Ca 2367/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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