Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 10 TaBV 88/08

10 TaBV 88/08Arbeitsgericht19.12.2008

Regest

Bei der Einführung des neuen Entgeltsystems des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 88/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-12-19

Aktenzeichen: 10 TaBV 88/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1219.10TABV88.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 99 BetrVG

Leitsätze

Bei der Einführung des neuen Entgeltsystems des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.04.2008 - 7 BV 43/08 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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