10 TaBV 88/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 10 TaBV 88/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-12-19, 10 TaBV 88/08
10 TaBV 88/08Arbeitsgericht19.12.2008
Regest
Bei der Einführung des neuen Entgeltsystems des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 TaBV 88/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-19
Aktenzeichen: 10 TaBV 88/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1219.10TABV88.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 99 BetrVG
Leitsätze
Bei der Einführung des neuen Entgeltsystems des Entgeltrahmentarifvertrages für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist der Betriebsrat gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen.
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.04.2008 - 7 BV 43/08 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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