6 Ta 580/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 6 Ta 580/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-12, 6 Ta 580/08
6 Ta 580/08Arbeitsgericht12.01.2009
Regest
1. Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten. 2. Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 580/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-12
Aktenzeichen: 6 Ta 580/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0112.6TA580.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 33 I, 23 II 2 RVG
Leitsätze
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Streitwert bei einem Verfahren über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und die Frage der Sperrwirkung eines Tarifvertrages in einem Einzelhandelsunternehmen mit 97 Betriebsräten.
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Regelungsgegenstand der Gesamtbetriebsvereinbarung: Bestellung und Reinigung von Arbeitskleidung
Tenor
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Die Beschwerde der Rechtsanwälte E. u. a. vom 13.05.2008 gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 wird zurückgewiesen.
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Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2005 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren wird auf 67.500,-- Euro festgesetzt; im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Rechtsanwälte E. u. a. zu 6/7, die Arbeitgeberin zu 1/7.
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