6 Ta 14/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-13, 6 Ta 14/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-13, 6 Ta 14/09
6 Ta 14/09Arbeitsgericht13.01.2009
Regest
Bei der Berechnung des Vierteljahresentgelts gem. § 42 Abs. 4 GKG a. F. (ab 01.09.2009: § 42 Abs. 3 GKG) wird ein Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet, da es sich nicht um arbeitsleistungsbezogenes Entgelt handelt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 14/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 6 Ta 14/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0113.6TA14.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 42 Abs. 4 GKG a. F.
Leitsätze
Bei der Berechnung des Vierteljahresentgelts gem. § 42 Abs. 4 GKG a. F. (ab 01.09.2009: § 42 Abs. 3 GKG) wird ein Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet, da es sich nicht um arbeitsleistungsbezogenes Entgelt handelt.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte I. u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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