Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-13, 6 Ta 14/09

6 Ta 14/09Arbeitsgericht13.01.2009

Regest

Bei der Berechnung des Vierteljahresentgelts gem. § 42 Abs. 4 GKG a. F. (ab 01.09.2009: § 42 Abs. 3 GKG) wird ein Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet, da es sich nicht um arbeitsleistungsbezogenes Entgelt handelt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 14/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-13

Aktenzeichen: 6 Ta 14/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0113.6TA14.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 42 Abs. 4 GKG a. F.

Leitsätze

Bei der Berechnung des Vierteljahresentgelts gem. § 42 Abs. 4 GKG a. F. (ab 01.09.2009: § 42 Abs. 3 GKG) wird ein Weihnachtsgeld nicht mitgerechnet, da es sich nicht um arbeitsleistungsbezogenes Entgelt handelt.

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte I. u. a. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2008 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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