12 TaBV 377/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-14, 12 TaBV 377/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-14, 12 TaBV 377/08
12 TaBV 377/08Arbeitsgericht14.01.2009
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 377/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: 12 TaBV 377/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0114.12TABV377.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
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Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 11.09.2008 wird als unzulässig verworfen.
Gegen diesen Beschluss findet kein Rechtsmittel statt.
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