12 Sa 1590/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 12 Sa 1590/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 12 Sa 1590/08
12 Sa 1590/08Arbeitsgericht21.01.2009
Regest
Die auf eine Versetzung des Arbeitnehmers gerichtete Änderungskündigung ist nach herrschender und richtiger Rechtsmeinung unwirksam, wenn definitiv feststeht, dass der Arbeitgeber die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu der Versetzung nicht erlangen kann (AnwK-ArbR/Schmitz-Scholemann/Brune, § 2 KSchG Rn. 141 m.w.N.).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1590/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 12 Sa 1590/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0121.12SA1590.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Normen: § 2 KSchG, § 99 BetrVG
Leitsätze
Die auf eine Versetzung des Arbeitnehmers gerichtete Änderungskündigung ist nach herrschender und richtiger Rechtsmeinung unwirksam, wenn definitiv feststeht, dass der Arbeitgeber die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu der Versetzung nicht erlangen kann (AnwK-ArbR/Schmitz-Scholemann/Brune, § 2 KSchG Rn. 141 m.w.N.).
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 24.07.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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