Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-21, 12 Sa 1590/08

12 Sa 1590/08Arbeitsgericht21.01.2009

Regest

Die auf eine Versetzung des Arbeitnehmers gerichtete Änderungskündigung ist nach herrschender und richtiger Rechtsmeinung unwirksam, wenn definitiv feststeht, dass der Arbeitgeber die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu der Versetzung nicht erlangen kann (AnwK-ArbR/Schmitz-Scholemann/Brune, § 2 KSchG Rn. 141 m.w.N.).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1590/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-21

Aktenzeichen: 12 Sa 1590/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0121.12SA1590.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Normen: § 2 KSchG, § 99 BetrVG

Leitsätze

Die auf eine Versetzung des Arbeitnehmers gerichtete Änderungskündigung ist nach herrschender und richtiger Rechtsmeinung unwirksam, wenn definitiv feststeht, dass der Arbeitgeber die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu der Versetzung nicht erlangen kann (AnwK-ArbR/Schmitz-Scholemann/Brune, § 2 KSchG Rn. 141 m.w.N.).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 24.07.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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