Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-01-27, 6 Ta 33/09

6 Ta 33/09Arbeitsgericht27.01.2009

Regest

1. Zur Beschwer bei der Streitwertfestsetzung. 2. Wenn nicht der gesamte Zeugnisinhalt in einem Vergleich geregelt wird (hier: "wohlwollendes qualifiziertes Endzeugnis mit der Note gut"), ist regelmäßig maximal ein halber Monatsverdienst bei der Streitwertfestsetzung anzusetzen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 33/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-01-27

Aktenzeichen: 6 Ta 33/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0127.6TA33.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 48 GKG; § 32 I RVG

Leitsätze

  1. Zur Beschwer bei der Streitwertfestsetzung.
  2. Wenn nicht der gesamte Zeugnisinhalt in einem Vergleich geregelt wird (hier: "wohlwollendes qualifiziertes Endzeugnis mit der Note gut"), ist regelmäßig maximal ein halber Monatsverdienst bei der Streitwertfestsetzung anzusetzen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Beumer u. a. vom 06.01.2009 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2008 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 4.687,38 €, für den Vergleich auf 5.468,61 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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