6 Ta 91/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-02-25, 6 Ta 91/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-02-25, 6 Ta 91/09
6 Ta 91/09Arbeitsgericht25.02.2009
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 91/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-02-25
Aktenzeichen: 6 Ta 91/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0225.6TA91.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Duisburg im Beschluss vom 16.01.2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Arbeitgeberin zu tragen.
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