Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-02-25, 6 Ta 91/09

6 Ta 91/09Arbeitsgericht25.02.2009

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 91/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-02-25

Aktenzeichen: 6 Ta 91/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0225.6TA91.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Duisburg im Beschluss vom 16.01.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Arbeitgeberin zu tragen.

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