12 Sa 299/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 12 Sa 299/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 12 Sa 299/09
12 Sa 299/09Arbeitsgericht27.05.2009
Regest
Das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG ist verletzt, wenn der öffentliche Arbeitgeber für die Bewerbung von bereits beschäftigten Lehrkräften um eine Beförderungsstelle nur unbefristete und nicht auch befristete Vorbeschäftigungszeiten auf die geforderte Mindestprobezeit anrechnet.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 299/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 12 Sa 299/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0527.12SA299.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 7, 39, 52 LVO NRW
Leitsätze
Das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG ist verletzt, wenn der öffentliche Arbeitgeber für die Bewerbung von bereits beschäftigten Lehrkräften um eine Beförderungsstelle nur unbefristete und nicht auch befristete Vorbeschäftigungszeiten auf die geforderte Mindestprobezeit anrechnet.
Tenor
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.01.2009 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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