13 Sa 1492/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-28, 13 Sa 1492/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-28, 13 Sa 1492/08
13 Sa 1492/08Arbeitsgericht28.05.2009
Regest
Zum gewöhnlichen Arbeitsort eines Binnenschiffers
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 1492/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: 13 Sa 1492/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0528.13SA1492.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: Art. 19 Nr. 2 a EuGVVO
Leitsätze
Zum gewöhnlichen Arbeitsort eines Binnenschiffers
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.08.2008 - 2 Ca 2684/07 - aufgehoben.
2.Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Berufung - an das Arbeitsgericht Duisburg zurückverwiesen.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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