11 Sa 278/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-02, 11 Sa 278/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-02, 11 Sa 278/09
11 Sa 278/09Arbeitsgericht02.07.2009
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 278/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: 11 Sa 278/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0702.11SA278.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.01.2009 - 5 Ca 1981/08 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.08.2008 zum 18.08.2008 aufgelöst worden ist.
Es wird weiter festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 23.06.2008 zum 30.09.2008 aufgelöst worden ist.
Es wird schließlich festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.08.2008 zum 31.12.2008 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Hauswirtschaftsleiter weiterzubeschäftigen.
Die Beklagte wird außerdem verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird für die Beklagte im Hinblick auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch ihre ordentliche Kündigung vom 23.06.2008 zum 30.09.2008 aufgelöst worden ist, zugelassen.
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