Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-30, 5 Sa 384/09

5 Sa 384/09Arbeitsgericht30.07.2009

Regest

Bei der Berechnung von Berufsjahren zur Eingruppierung von Ärzten nach den AVR können Ausbildungszeiten als "Arzt im Praktikum" (AiP) nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um "vergleichbare (ärztliche) Tätigkeiten bei entsprechender Eingruppierung" i. S. der Anlage 1 Ziffer a der AVR.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 384/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-30

Aktenzeichen: 5 Sa 384/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0730.5SA384.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: "Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes" (AVR)

Leitsätze

Bei der Berechnung von Berufsjahren zur Eingruppierung von Ärzten nach den AVR können Ausbildungszeiten als "Arzt im Praktikum" (AiP) nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um "vergleichbare (ärztliche) Tätigkeiten bei entsprechender Eingruppierung" i. S. der Anlage 1 Ziffer a der AVR.

Tenor

1)Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Wesel vom 18.02.2009 - 4 Ca 2623/08 - wird

kostenpflichtig zurückgewiesen.

2)Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.