17 Sa 430/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-11, 17 Sa 430/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-11, 17 Sa 430/09
17 Sa 430/09Arbeitsgericht11.08.2009
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 430/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-11
Aktenzeichen: 17 Sa 430/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0811.17SA430.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.2009 - 12 Ca 623/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ziffer 1 des Tenors zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger entstandenen Kosten anlässlich der Teilnahme an der Schulungsmaßnahme in Hamburg mit dem Inhalt „Die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung“ vom 12.05.2009 bis zum 15.05.2009 zu tragen.
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Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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