Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-11, 17 Sa 430/09

17 Sa 430/09Arbeitsgericht11.08.2009

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 430/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-11

Aktenzeichen: 17 Sa 430/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0811.17SA430.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.2009 - 12 Ca 623/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ziffer 1 des Tenors zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger entstandenen Kosten anlässlich der Teilnahme an der Schulungsmaßnahme in Hamburg mit dem Inhalt „Die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung“ vom 12.05.2009 bis zum 15.05.2009 zu tragen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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