Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-19, 4 Sa 683/09

4 Sa 683/09Arbeitsgericht19.08.2009

Regest

1.) Gemäß § 15 TV Ärzte KF sind Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenfindung zu berücksichtigen. 2.) Auf Grund der tariflichen Regelung des TV-Ärzte KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht geleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht geleistete Arbeitszeit nachzufordern.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 683/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 4 Sa 683/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0819.4SA683.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 3, 5, 15 TV-Ärzte KF

Leitsätze

1.) Gemäß § 15 TV Ärzte KF sind Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenfindung zu berücksichtigen.

2.) Auf Grund der tariflichen Regelung des TV-Ärzte KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht geleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht geleistete Arbeitszeit nachzufordern.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.04.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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