Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-02, 4 Sa 771/09

4 Sa 771/09Arbeitsgericht02.09.2009

Regest

Auf Grund der tariflichen Regelungen des TV-Ärzte-KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht gleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht gleistete Arbeitszeit nachzufordern.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 771/09 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-02

Aktenzeichen: 4 Sa 771/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0902.4SA771.09.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: TV-Ärzte-KF

Leitsätze

Auf Grund der tariflichen Regelungen des TV-Ärzte-KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht gleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht gleistete Arbeitszeit nachzufordern.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 27.05.09 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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