Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-10-15, 5 Sa 741/09

5 Sa 741/09Arbeitsgericht15.10.2009

Regest

1) Wird in einer Dienstvereinbarung die Zahlung einer Versetzungszulage u. a. davon abhängig gemacht, dass sich die Fahrzeit nicht nur unwesentlich erhöht, so kann bei der Bewertung des Begriffs "nicht nur unwesentlich" nicht auf absolute Zeitdifferenzen ("mehr als 30 Minuten") abgestellt werden. 2) Eine Verlängerung der Fahrzeit um 38 % ist nicht unwesentlich.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 741/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-15

Aktenzeichen: 5 Sa 741/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1015.5SA741.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 6 BV Pro-Dak

Leitsätze

  1. Wird in einer Dienstvereinbarung die Zahlung einer Versetzungszulage u. a. davon abhängig gemacht, dass sich die Fahrzeit nicht nur unwesentlich erhöht, so kann bei der Bewertung des Begriffs "nicht nur unwesentlich" nicht auf absolute Zeitdifferenzen ("mehr als 30 Minuten") abgestellt werden.

  2. Eine Verlängerung der Fahrzeit um 38 % ist nicht unwesentlich.

Tenor

1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2009 - 11 Ca 7064/08 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 766,95 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 zu zahlen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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