Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-02, 14 Sa 811/09

14 Sa 811/09Arbeitsgericht02.11.2009

Regest

Zur Zulässigkeit einer Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 811/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-02

Aktenzeichen: 14 Sa 811/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1102.14SA811.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Zur Zulässigkeit einer Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.06.2009 - 7 Ca 515/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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