17 Sa 97/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-17, 17 Sa 97/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-17, 17 Sa 97/09
17 Sa 97/09Arbeitsgericht17.11.2009
Regest
1. Verweisungen in dem Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklaratorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualvertraglichen Anspruch. 2. Voraussetzung für die Zuordnung eines Prokuristen (hier Tätigkeit im Vertrieb einer Bank im Rahmen eines Teams in einer Niederlassung) zum Personenkreis der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ist die Wahrnehmung von unternehmerischen Führungsaufgaben (BAG Urteil v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296-1300). 3. Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag (siehe auch LAG Düsseldorf 25.08.2009 - 17 Sa 618/09 -).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 97/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-17
Aktenzeichen: 17 Sa 97/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1117.17SA97.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 611 Abs. 1 BGB, § 314 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 5 Abs. 3 Nr. 1, 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG
Leitsätze
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Verweisungen in dem Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklaratorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualvertraglichen Anspruch.
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Voraussetzung für die Zuordnung eines Prokuristen (hier Tätigkeit im Vertrieb einer Bank im Rahmen eines Teams in einer Niederlassung) zum Personenkreis der leitenden Angestellten gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ist die Wahrnehmung von unternehmerischen Führungsaufgaben (BAG Urteil v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296-1300).
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Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag (siehe auch LAG Düsseldorf 25.08.2009 - 17 Sa 618/09 -).
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.11.2008 - 7 Ca 3786/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird zugelassen.
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