6 Ta 31/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-02, 6 Ta 31/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-02, 6 Ta 31/10
6 Ta 31/10Arbeitsgericht02.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 31/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 6 Ta 31/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0302.6TA31.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 48 GKG; § 32 I RVG
Tenor
Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Heck wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.10.2009 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 15.01.2010 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.166,67 €, für den Vergleich auf 22.749,94 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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