Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-03-02, 6 Ta 31/10

6 Ta 31/10Arbeitsgericht02.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 31/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-02

Aktenzeichen: 6 Ta 31/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0302.6TA31.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 48 GKG; § 32 I RVG

Tenor

Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Heck wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.10.2009 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 15.01.2010 teilweise abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 15.166,67 €, für den Vergleich auf 22.749,94 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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